Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesetzlicher Rahmen
Die Behandlung durch Ihre Logopädin erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung.
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten
Leistung Ihrer Logopädin
Die Leistung der Logopädin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
Die Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr.
Verschwiegenheit
Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.
Ihr Beitrag zu einer erfolgreichen Behandlung
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist die Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen.
Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin Auskunft geben über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Die Logopädin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird die Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.
Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten pro Zeiteinheit am und für den Patienten werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben und sind nach jedem Behandlungstermin fällig. Sie begleichen die Kosten bei der Logopädin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Kosten an.
Ihre Logopädin informiert Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet.
Nach Beendigung Ihrer Therapie reichen Sie die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung, die Daten der Behandlung, die von Ihrer Logopädin ausgestellte Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Absageregelung
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag) Ihrer Logopädin mitzuteilen. (Für den Montagstermin gilt der Freitag.)
Andernfalls ist die Logopädin aus administrativen Gründen gezwungen, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!
Die Behandlung durch Ihre Logopädin erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung.
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben Ihren persönlichen Daten
- eine medizinische Diagnose
- eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung
Leistung Ihrer Logopädin
Die Leistung der Logopädin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
- persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
- Administration
- für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
- Dokumentation
- Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers)
Die Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr.
Verschwiegenheit
Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.
Ihr Beitrag zu einer erfolgreichen Behandlung
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist die Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen.
Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin Auskunft geben über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Die Logopädin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird die Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.
Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten pro Zeiteinheit am und für den Patienten werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben und sind nach jedem Behandlungstermin fällig. Sie begleichen die Kosten bei der Logopädin und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Kosten an.
Ihre Logopädin informiert Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet.
Nach Beendigung Ihrer Therapie reichen Sie die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung, die Daten der Behandlung, die von Ihrer Logopädin ausgestellte Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Absageregelung
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag) Ihrer Logopädin mitzuteilen. (Für den Montagstermin gilt der Freitag.)
Andernfalls ist die Logopädin aus administrativen Gründen gezwungen, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!