Therapiekosten
Am Ende der Therapieeinheit verrechne ich ein Honorar von € 95,-. Mit diesem Honorar sind die Therapie, sämtliche Materialien, die Sie für Ihre Therapie benötigen, sowie Vor- und Nachbereitunsgszeiten abgedeckt.
Für nicht abgesagte oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagte Termine verrechne ich ein Ausfallshonorar. Dieses wird nicht durch Ihre Krankenkasse refundiert bzw. durch Ihre Krankenkasse übernommen.
Für nicht abgesagte oder weniger als 24 Stunden vorher abgesagte Termine verrechne ich ein Ausfallshonorar. Dieses wird nicht durch Ihre Krankenkasse refundiert bzw. durch Ihre Krankenkasse übernommen.
Refundierung durch ihre Krankenkasse
Als Wahltherapeutin verrechne ich nicht direkt mit ihrem Krankenversicherungsträger. Nach jeder Therapieeinheit erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Sie können diese bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen.
Je nach Versicherungsträger bekommen Sie 40 - 60% der geleisteten Zahlungen refundiert.
Falls Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben, übernimmt diese meist die übrigen Kosten.
Je nach Versicherungsträger bekommen Sie 40 - 60% der geleisteten Zahlungen refundiert.
Falls Sie eine private Krankenzusatzversicherung haben, übernimmt diese meist die übrigen Kosten.
Einreichung zur Refundierung bei ihrer Krankenkasse
Nachdem die Anzahl der verordneten Therapien oder zuvor Ihr Therapieziel erreicht wurde, senden Sie
- Ihren (chefärztlich bewilligten) Verordnungsschein gemeinsam mit
- meiner Honorarnote samt Zahlungsbestätigung und
- einem formlosen Ansuchen auf Kostenerstattung