Logopädie für Erwachsene und Kinder in Wien - Margit Kreilmeier
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1) Kontaktaufnahme

Rufen Sie mich an, um etwaige Fragen zu Terminen, Ihrem Therapiebedarf, etc. zu klären.

2) Verordnung

Bevor wir mit einer Behandlung beginnen können, brauchen Sie von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin eine Verordnung. Auf dieser muss folgendes vermerkt sein:
  • Diagnose
  • Art der Therapie (Wortlaut „Logopädische Therapie“)
  • Anzahl der Therapien und Dauer pro Therapieeinheit
Folgende FachärztInnen können eine logopädische Verordnung ausstellen:
  • HNO-Facharzt
  • Kinderarzt
  • Kieferorthopäde / Zahnarzt
  • Neurologe
  • Allgemeinmediziner in Ausnahmefällen
Um nach Abschluss der Therapie einen Teil der Kosten refundiert zu bekommen, benötigen Sie vor Therapiebeginn eine chefärztliche Bewilligung.

3) Terminvereinbarung

Sobald Sie diese Verordnung haben, können wir einen ersten Termin vereinbaren.
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